Brände in Wohngebäuden – Richtiges Verhalten im Brandfall!
Bei Bränden in Wohngebäuden gehen von dem Brandrauch gravierende Gefahren für die Bewohner aus. Der äußerst giftige Rauch breitet sich schnell und häufig unbemerkt aus. Vertraute Flure und Treppen werden unpassierbar. Wenn Bewohner die Tür zum verrauchten Treppenhaus oder Flur öffnen, geraten sie in Lebensgefahr, auch wenn der eigentliche Brandherd weit entfernt ist. Durch den Kamineffekt ziehen Hitze und Brandrauch bis in die obersten Stockwerke.
In Mehrfamilienhäusern sind es oft Kellerbrände oder auch in Brand gesetzte Gegenstände im Treppenhaus, die zu dieser massiven Gefährdung der Bewohner durch Brandrauch führen. Der bauliche Brandschutz erlaubt aber in der Regel eine zuverlässige Rettung aus der Wohnung, bevor es zu einer direkten Gefährdung durch das Feuer kommt. Sind Rauchwarnmelder vorhanden, ermöglichen sie eine frühzeitige Warnung und Flucht der Bewohner.

Verhaltsregeln bei einem Brand:
Benachrichtigen Sie im Brandfall immer sofort die Feuerwehr über den Telefonnotruf 112 und warnen Sie auch Ihre Nachbarn !
Erwarten und informieren Sie die Feuerwehr über die Lage. Sofern ohne Eigengefährdung möglich, können Sie zwischenzeitlich Löschversuche unternehmen. Gibt es Anzeichen für a) einen Brand außerhalb der eigenen Wohnung, sollte umgehend kontrolliert werden, ob ein gefahrloses verlassen des Wohngebäudes möglich ist. In Mehrfamilienhäusern hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Wohnungstür vorsichtig ein wenig öffnen.
Ist das Treppenhaus bzw. der Fluchtweg nicht verraucht, gelangt man in der Regel gefahrlos ins Freie.
• Ist das Treppenhaus bzw. der Fluchtweg verraucht, sofort die Wohnungstür wieder schließen und in der eigenen Wohnung verbleiben. Die Türritzen mit feuchten Handtüchern abdichten. Auch die Zimmertüren zum Wohnungsflur schließen und sich an einem geeigneten Fenster für die Feuerwehr bemerkbar machen. Die Feuerwehr wird dann geeignetes Rettungsgerät (z.B. Leitern, Sprungretter, Brandfluchthauben) gezielt und erfolgreich einsetzen können, wenn Ruhe bewahrt und Panik vermieden wird.
b) Brennt es in der eigenen Wohnung und es ist bereits Rauch anzutreffen, begibt man sich in Fußbodennähe so schnell wie möglich zur Wohnungstür (unter Umständen robben oder kriechen – wegen der benötigten Atemluft), um über das Treppenhaus ins Freie zu gelangen. Türen unbedingt wieder schließen, damit Feuer und Rauch möglichst lange im Brandentstehungsbereich verbleiben. Damit sichert man den eigenen und den Fluchtweg der anderen Bewohner.
Personen, die nur eingeschränkt mobil sind, sollten – sofern sie das Treppenhaus nicht erreichen können - einen rauchfreien Bereich aufsuchen und sich umgehend am Fenster für die Nachbarn und die Feuerwehr bemerkbar machen. Das gilt auch für Personen, denen der Fluchtweg bereits abgeschnitten wurde.
Die wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen für die Brandsicherheit im Wohngebäude:
Flucht- und Rettungswege
• Treppenhäuser und Flure sind Flucht- und Rettungswege, deshalb müssen sie frei von Kinderwagen, Fahrrädern, Hausrat, Müll etc. und brennbarem Material/Gegenständen gehalten werden.
• Keller- und Dachgeschossflure sowie deren Treppenzugänge sind ebenfalls freizuhalten. Feuer- und Rauchschutztüren nicht verkeilen und stets geschlossen halten.

Denken Sie immer daran: Nur unversperrte, brandlastfreie Flucht- und Rettungswege helfen wirklich im Gefahrenfall!
Rauchwarnmelder
• Wohnungen, einschließlich deren Fluchtwege mit Rauchwarnmeldern ausrüsten und nicht erst die Frist für die gesetzliche Nachrüstpflicht in Schleswig-Holstein Ende 2009 verstreichen lassen.
• Achten Sie beim Kauf von Rauchwarnmeldern auf das VdS-Prüfzeichen (empfohlen) oder CE-Zeichen mit Hinweis auf DIN EN 14604.
Beachten Sie: Rauchwarnmelder warnen Sie auch im Schlaf und können Ihr Leben und das Leben Ihrer Familie retten!
Löschmittel
• Für den Notfall sollten geeignete Löschmittel bereit gehalten werden (z.B. Handfeuerlöscher).

Qelle: Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein